Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen
WICHTIGER HINWEIS – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: DURCH DIE BENUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN VERPLICHTET MAN SICH (wie nachfolgend definiert), ZUR VERTRAGLICHEN GEBUNDENHEIT AN DIESE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN . DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN GELTEN IM VERHÄLTNIS ZWISCHEN PGi (wie nachfolgend definiert) UND DEM KUNDEN (zusammen die “Parteien”). BEI NICHTEINVERSTÄNDNIS MIT DIESEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN , SOLLTEN DIE DIENSTLEISTUNGEN NICHT IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN.
1 DEFINITIONEN
In diesen Bedingungen bedeutet/bedeuten: -
“Abonnements” ein Vertrag mit fester Laufzeit, der sich auf die in der Kundendienstvereinbarung spezifizierten Dienstleistungen bezieht.
“Datenschutzgesetz” die EU Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG sowie alle der Richtlinien entsprechend implementierten und anwendbaren nationalen Datenschutzgesetze in Irland und die Datenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland..
"Empfangspartei" dem jeweiligen Zusammenhang entsprechend eine jede Partei, die die geschützten Informationen von der anderen Partei – ob von ihr selbst oder über ihre Führungskräfte, Mitarbeiter, Beauftragten oder Repräsentanten – empfängt.
“Geschützte Informationen” alle erdenklichen vertraulichen Informationen, die die offenlegende Partei der Empfangspartei in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen mitgeteilt hat.
„Laufzeit” die Vertragsdauer, die in den Bedingungen des „Servicevertrag für den Kunden“ / “Spezielle Vereinbarung“ genau angegeben ist und durch schriftliche Vereinbarung der Parteien von Zeit zu Zeit weiterhin geregelt werden kann.
“Mindestverpflichtung” - die Mindestzeit und –benutzung der Dienstleistungen, zu der sich die Parteien für die Laufzeit des Vertrages verpflichtet haben.
“Monatsabonnement-Gebühr” - die zu zahlende monatliche Mindestgebühr bei Abschluss eines Abonnements.
„Named-User-Lizenz(en)“ Hierzu zählen Einrichtungsgebühren, Überziehungskosten, Minutenentgelte oder sonstige Gebühren oder Entgelte, die für die in Anspruch genommenen GlobalMeet®/iMeet® -Dienstleistungen anfallen. Ohne jegliche Einschränkung gehören dazu auch solche anfallenden Gebühren und Entgelte, auf welche nicht im Rahmen eines gültigen Sonderangebots ausdrücklich verzichtet worden wäre. Service-Gebühren werden im Voraus in Rechnung gestellt. Der Verbrauch wird im Nachhinein verrechnet. Zahlungen werden innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die Rechnungsstellung und die Bezahlung durch den Kunden erfolgen während der Vertragslaufzeit immer jeweils für einen kompletten Abrechnungszeitraum. Zur Klarstellung: Rechnungen, Gutschriften oder Erstattungen für bestimmte Zeiträume eines Monats sind nicht zulässig. Dies gilt ohne Einschränkung auch, wenn der Kunde während eines Rechnungszeitraums die GlobalMeet®/iMeet® -Dienste nicht in Anspruch genommen hat. Der Kunde akzeptiert und erkennt weiterhin an, daß sich PGi das Recht vorbehält, die Preisgestaltung für die GlobalMeet®/iMeet® -Dienstleistungen jederzeit zu ändern, und die GlobalMeet®/iMeet® -Dienstleistungen und zugehörige Einwahlnummern oder sonstige Zugangsverfahren zu modifizieren oder komplett einzustellen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden, behält sich PGi gemäß dem Vertrag das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen bestehende Gebühren und/oder Entgelte zu ändern und neue oder zusätzliche Entgelte und/oder Gebühren für den Zugang zu oder die Nutzung von GlobalMeet- Dienstleistungen (einschließlich solcher für Nebenleistungen, neue oder zusätzliche Funktionen und/oder „APPS“) einzuführen.
"Offenlegende Partei": dem jeweiligen Zusammenhang entsprechend eine jede Partei, die die geschützten Information der anderen Partei - ob selbst oder über Führungskräfte, Mitarbeiter, Beauftragte oder Repräsentanten –offenlegt..
“PGi”: Premiere Conferencing (Ireland) Limited mit eingetragenem Sitz in West Cork Technology Park, Clonakilty, Co. Cork, Republik Irland, eine Gesellschaft nach Irishem Gesetz , die handelsgerichtlich unter Nr. 350634 sowie für Umsatzsteuerzwecke unter Ident.-Nr. IE6370634N eingetragen ist.
"Services": PGi-Services im Sinne von Audio- und Videokonferenzen, Webseiten, verwandten Dienstleistungen und verwandte Produkte.
“Servicevertrag für den Kunden” / “Spezielle Vereinbarungen”: die in einem separaten Dokument zusammenstellten Bestimmungen, die durch Bezugnahme in den Vertrag einbezogen sind.
“Sie”, “Ihr” oder “Kunde”: eine streng im Sinne eines Geschäftsbetrieb handelnde Partei, mit welcher PGi einen Vertrag geschlossen hat, wobei dieser im Interesse jenes Geschäftes angenommen wurde.
“Site(s)”: alle ausführbaren von PGi angebotenen Webseiten zur Erbringung der Dienstleistungen, einschließlich des dem Kunden angebotenen Team-Portals. Dieses wurde geschaffen, um den Kunden Qualitätstools, Applikationen und Dokumentenvorlagen zur Planung und Implementierung von Projekten zur Verfügung zu stellen.
„Verarbeitung”, “Personenbezogene Daten”, “Dateninhaber”, “Daten-Controller” und “Datenverarbeiter”: entspricht jeweils der im Datenschutzgesetz enthaltenen Bedeutung.
“Vertrag”: diese Bestimmungen und Bedingungen, sowie die Datenschutzerklärung von PGi auf der Webseite at http://www.PGi.com/at/de/privacy-policy oder jeder nachfolgenden Websete sowie der „Servicevertrag für den Kunden“ / “Spezielle Vereinbarung“.
“Verwandte Produkte”: alle verfügbaren Lizenzen für die Benutzung der von PGi gebotenen Lösungen für die Videokonferenzführung.
"Verwandte Dienstleistungen": die ungekürzte Aufzeichnung der von PGi aufgenommenen Kommunikationen zwischen Kunden und einer oder mehreren Dritten Parteien, welche einen Abgleich der erstellten Aufzeichnung mit der aufgenommenen Kommunikation umfasst.
2 BENUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
2.1 Die Dienstleistungen sowie der verwandte Service und Produkte werden von PGi nach den Bedingungen des Vertrages bereit gestellt.
2.2 Um den Zugang zu den Dienstleistungen zu verschaffen und diese zu benutzen, muss ein Login-ID erstellt werden, mit dem auf die Zugriffsnummern, Schlüssel und Passcodes („ID“) der Dienstleistungen Zugriff gewährt wird. Benutzer sind für den Schutz und die Sicherheit des Login ID‘s verantwortlich. Jedes Dienstleistungsabonnement gilt nur für eine einzige Organisation. Mitarbeitern kann die Benutzung eines ID für die Geschäftszwecke der Organisation gestattet werden. Es muss sichergestellt werden, dass sich Mitarbeiter an die Vertragsbestimmungen halten und der Zugriff auf die ID besonders dann unverzüglich eingestellt wird, wenn dieser Vertrag vorzeitig beendet wird oder abläuft.
2.3 Falls PGiI zu der Ansicht gelangt, dass eine ID auf eine vertraglich nicht gestattete Weise benutzt wird, behält sich PGi das Recht vor, den Zugriff auf die unverzüglich zu unterbrechen und den Zugriff auf das ID zu blockieren, bis die fragliche Angelegenheit zur Zufriedenheit von PGi gelöst worden ist. Wir machen ebenfalls auf die Bestimmungen der folgenden Ziffer 4.5 aufmerksam, die sich auf die Zahlungspflicht beziehen, wenn die Dienstleistungen auf unbefugte und/oder betrügerische Weise benutzt werden.
2.4 Dienstleistungen können einzig für interne Geschäftszwecke benutzt werden. Benutzer verpflichten sich, die Dienstleistungen für keine anderen als die vertraglich beabsichtigten Zwecke, und in Zusammenhang mit der rechtmäßigen Benutzung der Dienstleistungen zu vermarkten, weiterzuverkaufen oder zu reproduzieren. Ferner verpflichten Benutzer sich, die Dienstleistungen nicht als ein Serviceunternehmen anzubieten oder zu benutzen, über welches Dritte auf die Dienstleistungen zugreifen können oder die durch die Dienstleistungen erzeugten Informationen durch gebührenpflichtige Anrufe oder vergleichbare Service an Dritte verkauft oder weiter geleitet werden.
2.5 Keine Notrufe: Es handelt sich bei PGi nicht um einen traditionellen Telefondienst. DIE DIENSTE DIENEN NICHT der Unterstützung oder WEITERLEITUNG von Notrufen an Notrufdienste beliebiger Art. Der Kunde hat zusätzliche Vorkehrungen zu treffen, um Zugang zu Notrufdiensten zu erhalten.
3 LIZENZ UND COPYRIGHT
3.1 Nach der Vertragsannahme und Zahlung ggf. fälliger Gebühren (sowie nach Maßgabe anderer Vertragsbestimmungen) erteilt PGi Benutzern ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht weiterlizenzierbares, widerrufbares Recht, die Dienstleistungen für die Laufzeit des Vertrags zu benutzen. Benutzer sind verpflichtet, das Reverse Engineering sowie Modifizierungen, Dekompilierungen, Zurückübersetzen (Disassemblieren) und andere Übersetzungen oder sonstige Versuche, den Quellcode von irgendeinem Teil der Dienstleistungen oder (zur Vermeidung von Zweifeln) einer verbundenen Software abzuleiten, völlig zu unterlassen.
3.2 Benutzer dürfen keine Hinweise auf Eigentumsrechte oder Marken, z.B. Copyright-Zeichen, entfernen, abändern oder verschleiern. Sie haben kein Recht oder keine Genehmigung, ohne ausdrückliche, schriftliche, vorherige Einwilligung seitens PGi während der Laufzeit dieses Vertrags irgendwelche Marken- oder Warenzeichen zu benutzen, die das Eigentum von PGi und seinen Lieferanten sind (die “PGi Marken”) oder für die eine Lizenz erteilt wurde oder die mit ihnen verbunden sind, außer insofern, als dies für die Benutzung der Services erforderlich ist. Selbst wenn eine solche Einwilligung im Voraus erteilt wird, verpflichten sich Benutzer trotzdem, die Benutzung der PGi Marken unverzüglich nach Aufforderung seitens PGi, oder Vertragsbeendigung aus irgendwelchen Gründen, einzustellen und aufzugeben.
3.3 PGi gewährleistet die Berechtigung, die unter Ziffer 3.1 bezeichneten Rechte einzuräumen.
4 VERANTWORTLICHKEIT FÜR INHALT UND BENUTZUNG
4.1 Benutzer gewährleisten und versichern, der Inhaber oder Lizenznehmer des Inhalts zu sein, die über die Internetservices hochgeladen, gespeichert, aufgenommen oder anderweitig übertragen werden, einschließlich Fotos, Karikaturen, Illustrationen, Designs, Piktogramme, Artikel, Text, Audio- und Video-Clips (zusammen „Inhalt“), ohne darauf beschränkt zu sein. Benutzer sind allein sind für den Inhalt sowie für die Anfertigung und Aufbewahrung von Sicherungskopien des Inhalts verantwortlich. Benutzer gewährleisten und sichern zu, dass kein Inhalt veröffentlicht, gespeichert, gepostet, hochgeladen, aufgenommen oder anderweitig übertragen wird, wenn dieser: (1.) Copyrights, Patente, Markenzeichen, Geschäftsgeheimnisse oder andere geschützte Rechte Dritter oder Rechte in Bezug auf Publizität oder die Privatsphäre verletzt; (2.) Gesetze, Verordnungen, Verfügungen oder Vorschriften (einschließlich aller Gesetze und Verordnungen über Exportkontrolle, unlauteren Wettbewerb, gegen Diskriminierung oder falsche Werbung) verletzt; (3.) verleumderisch, gewerblich beleidigend, widerrechtlich bedrohend oder widerrechtlich belästigend ist; (4.) ruchlos, sittenwidrig, obszön, jugendgefährdend oder kinderpornografisch ist; (5.) Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Cancelbots bzw. Löschroboter, beschädigte Dateien oder andere Computerprogrammroutinen enthält, die gedacht sind, die Systeme, Daten, personenbezogene Daten oder Eigentum anderer zu beschädigen, beeinträchtigen, heimlich abzufangen oder zu enteignen; oder (6.) wesentlich falsch, irreführend oder unrichtig ist.
4.2 Benutzer verpflichten sich: (1.) die Internetservices nicht in Verbindung mit Kettenbriefen, Junkmail, Umfragen, Wettbewerben, Pyramidensystemen, Spamming oder duplizierten oder ungebetenen Nachrichten zu benutzen, oder sie nicht für Verteilerlisten mit Personen zu verwenden, die ihre Aufnahme in ein solches (kommerzielles oder sonstiges) Verfahren nicht spezifisch genehmigt haben; (2.) keine Informationen über andere abzufangen oder anderweitig zu sammeln, einschließlich E-Mail-Adressen anderer, sofern deren Zustimmung fehlt; (3.) kein Verzeichnis anderer Benutzer oder Benutzungsinformationen ganz oder teilweise zu benutzen, herunterzuladen oder anderweitig zu kopieren oder einer Person oder Organisation (ob gegen Gebühren oder gebührenfrei) zu liefern, die die Dienstleistungen selbst nicht benutzt, außer in Zusammenhang mit der Benutzung der Dienstleistungen; (4.) keine mit den Services verbundenen Netzwerke wissentlich zu stören oder zu behindern, oder keine Vorschriften, Richtlinien oder Verfahren dieser Netzwerke zu verletzen; (5.) nicht zu versuchen unberechtigten Zugriff zu den Services, zu anderen Benutzerkonten, Computersystemen oder mit dem Service verbundenen Netzwerken zu bekommen, indem Sie Passwörter „harvesten“ oder andere Mittel einsetzen; oder (6.) die Dienstleistungen nicht für illegale Zwecke zu benutzen (einschließlich Glücksspiel oder Wetten, ohne darauf beschränkt zu sein). PGi oder deren Lieferanten können nach eigenem Ermessen jeden vertretbaren, für notwendig gehaltenen Schritt unternehmen, wenn Benutzerverhalten nicht vertragsgemäß ist oder PGi bzw. deren Lieferanten in eine Haftung verwickeln könnte. Bei geringfügigen Verstößen wird PGi Benutzer zuvor abmahnen und auffordern, das Verhalten binnen angemessener Frist einzustellen bzw. den Verstoß zu beseitigen.
4.3 Benutzer verpflichten sich, PGi von der Haftung für sämtliche Ansprüche, Haftungen, Schadenersatzforderungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich Rechtsverfolgungsgebühren in angemessener Höhe, ohne darauf beschränkt zu sein) in Zusammenhang mit oder aufgrund einer Verletzung der Ziffern 3 und 4 dieser Geschäftsbedingungen freizustellen.
4.4 Benutzer erkennen an, dass PGi keine Kontrolle über den Inhalt der von Benutzern über den Service übertragenen Informationen hat, nicht auf den Inhalt zugreift, sich diesen ansieht oder anhört um die Benutzungsweise der Dienstleistungen oder die Art von Informationen zu überprüfen, die Benutzer senden oder empfangen, außer soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.
4.5 Benutzer erkennen an das sie für die Bezahlung der gesamten Nutzung des Benutzerkontos verantwortlich und dafür haftbar sind, und zwar ausdrücklich unter Einschluss von unbefugten oder betrügerischen Zugriffen auf die Dienstleistungen, es sei denn, dass derartige Zugriffe nachweislich auf dem Verschulden von PGi beruhen.
4.6 Bilder: Der Kunde versteht, dass er durch die Nutzung der Dienste mit einer Webcam oder einem anderen Foto- oder Videogerät und/oder Mikrofon Bilder und Audioinhalte an andere Benutzer übermittelt. Der Kunde stellt PGi, seine Vertreter, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Partner und Lieferanten frei von und hält sie schadlos gegen alle Ansprüche und Forderungen, insbesondere gegenüber Ansprüchen aus Urheberrechtsverstößen, Verleumdungen, Verletzungen der Privatsphäre oder des Persönlichkeitsrechts, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Bilder und/oder Audioinhalte entstehen.
4.7 Links: Die Dienste können Links zu anderen Websites („verlinkte Websites“) enthalten. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass solche Links lediglich der Einfachheit halber erstellt werden und dass dadurch keine Unterstützung der Anbieter der verlinkten Websites durch PGi erklärt oder Zusagen in Bezug auf die Qualität, Zuverlässigkeit oder andere Eigenschaften oder Funktionen der verlinkten Websites abgegeben werden. PGi ist in keiner Hinsicht verantwortlich (insbesondere in Bezug auf Verluste, Schäden oder Verletzungen, die der Kunde gegebenenfalls erleidet) für Fragen, die im Zusammenhang mit den verlinkten Websites stehen, insbesondere der Inhalte, die auf den oder über die verlinkten Websites bereitgestellt werden oder der Tatsache, dass der Kunde sich auf diese Inhalte verlässt. PGi GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE VERLINKTEN WEBSITES. DIE NUTZUNG DER VERLINKTEN WEBSITES DURCH DEN KUNDEN UNTERLIEGT DEN FÜR DIE JEWEILIGE WEBSITE GELTENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND ERFOLGT AUF ALLEINIGES RISIKO DES KUNDEN.
5 INTERNATIONALER WARENKAUF, GESETZLICHE EXPORT- UND IMPORTKONTROLLE UND -VERORDNUNGEN
5.1 Benutzer verpflichten sich, alle anwendbaren Exportgesetze und -verordnungen der Vereinigten Staaten und/oder der Europäischen Union über die Übertragung technischer Daten einzuhalten, die über die Dienstleistungen von den Vereinigten Staaten und/oder der Europäischen Union exportiert werden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Benutzer bestätigen, dass die Gesetze und Verordnungen der Vereinigten Staaten und/oder der Europäischen Union, die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Waren und technischen Daten mit Ursprung in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, sowie der Services und verbundener Software, beschränken. Benutzer nehmen, ohne Einschränkung des Vorstehenden zur Kenntnis, dass die Dienstleistungen und die damit verbundene Software als "verschlüsselte Daten" den Kontrollen der Export Administration Regulations (Ausfuhrverwaltungsbestimmungen) des U.S. Department of Commerce und der Europäischen Union unterliegen. Benutzer verpflichten sich, die Exportgesetze der Vereinigten Staaten oder der Europäischen Union oder anderer Länder nicht durch Ihre eigene, bzw. durch eine von Ihnen veranlasste Ausfuhr oder Wiederausfuhr der Dienstleistungen, oder jeder Form von verbundener Software durch Dritte zu verletzen. Benutzer stellen PGi und deren Lieferanten von jeder Haftung infolge von Verletzungen solcher Gesetze oder Verordnungen frei, verteidigen gegen solche Ansprüche und halten schadlos, sofern diese Verletzungen von Benutzern oder deren Beauftragten, Führungskräften, Managern oder Mitarbeitern begangen werden.
6 VERTRAGSABSCHLUSS UND -BEENDIGUNG
6.1 Der Vertrag beginnt, sobald PGi anfängt, die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages für den Kunden oder Spezielle Vereinbarungen umzusetzen (“Termin des Vertragsbeginns”).
6.2 Beendigung. Der Vertrag kann von jeder Partei zum Ende der in den Bestimmungen des Dienstleisstungsvertrages für den Kunden oder der Speziellen Vereinbarungen vereinbaren Laufzeit durch eine schriftliche Kündigung mit einer First von mindestens 30 Tagen oder auch mittels einer anderen schriftlichen Vereinbarung der Parteien beendigt werden.
6.3 Der Kunde nimmt vereinbarungsgemäß zur Kenntnis, dass die Dienstleistungen fortgesetzt werden, bis PGi eine schriftliche Kündigung im Sinne von Ziffer 6.2 empfängt, wobei der Kunde weiterhin für die Bezahlung der fälligen Gebühren verantwortlich bleibt.
6.4 Wenn keine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde, oder wenn die vereinbarte Vertragslaufzeit überschritten wurde oder noch verhandelt wird, stimmt der Kunde überein, dass die Nutzung der Dienstleistungen die Zustimmung zu den Vertragsbedingungen impliziert. In einem solchen Fall muss der Kunde PGi schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen von der Absicht, den Service zu kündigen, in Kenntnis setzen. Die Benutzerkonten werden zum Ende des auf den Erhalt der Kündigung folgenden Monats deaktiviert, vorausgesetzt, dass der Kunde seine Vertragspflichten bis dahin erfüllt hat.
6.5 Ein Vertrag kann bei, oder jederzeit nach, Eintritt der unten beschriebenen Begebenheiten von jeder Partei mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Kündigung beendigt werden, die der anderen Partei zuzugehen hat. Diese Begebenheiten sind:
a) Wenn eine der Parteien eine vertragliche Verletzung begeht und diese Verletzung, sofern sie beseitigt werden kann, nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung der anderen Partei, die vollständige Einzelheiten der Verletzung angibt, und zur Abstellung der Verletzung auffordert, abstellt;
b) Wenn eine der Parteien ihre Abwicklung beschließt oder ein zuständiges Gericht eine Verfügung über die Abwicklung oder Auflösung einer Partei erlässt;
c) Wenn eine der Parteien ihre Schulden am Fälligkeitstermin nicht begleichen kann, oder ein Abkommen oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern im Allgemeinen schließt, oder an einem zuständigen Gericht einen allgemeinen Gläubigerschutzantrag stellt;
d) Nach ausschließlichem Gutdünken von PGi im Falle der illegalen, betrügerischen oder regelwidrigen Benutzung der Dienstleistugen, oder falls es von PGi in angemessener Weise für erforderlich gehalten wird, um eine Unterbrechung oder Störung des Netzwerks, oder Geschäfts von PGi oder anderen Kunden oder Lieferanten zu verhüten.
6.6 PGi ist berechtigt, bei Ausbleiben eines fälligen Betrags, und ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen von Ziffer 6.4: (1.) entweder die Bereitstellung weiterer Dienstleistungen an den Kunden unverzüglich zu suspendieren und dessen Konto stillzulegen, oder (2.) den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu beenden, falls der Betrag auch nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht beglichen wird.
6.7 Sollte der Vertrag ohne eine Verletzung seitens PGi bzw. des Benutzerkontos infolge der Verletzung durch den Benutzer vorzeitig gekündigt werden, verpflichtet sich der Benutzer, PGi unverzüglich einen Betrag zu zahlen, der einer angemessenen Schätzung des PGi nach der Kündigung entstandenen Verlusts entspricht und wie folgt zu kalkulieren ist:
a) In solchen Fällen, in denen die Berechnung der Gebühren auf einer Benutzungsbasis vereinbart wurde, ist der Betrag der Unterschied zwischen dem für die Dienstleistungen vereinbarten Tarif / Minute laut der Anlage (“der Alte Tarif”) und dem am vorzeitigen Kündigungstermin anwendbaren offiziellen Listentarif, der daraufhin anzuwenden ist („der Neue Tarif“). Der Neue Tarif ist rückwirkend vom Termin des Vertragsbeginns bis zum Ende der Laufzeit zu kalkulieren, die in dem Servicevertrag für den Kunden- / Speziellen-Vereinbarungen abgemacht wurde; und
b) In den übrigen Fällen ist der Betrag der Fehlbetrag, der infolge der Unterlassung eine Mindestverpflichtung oder ein Monatliches Abonnement der Laufzeit zu erfüllen entstanden ist, und dem Unterschied zwischen der Mindestverpflichtung oder den Monatlichen Abonnements entspricht; je nachdem multipliziert mit der Anzahl von Monaten, Vierteljahren oder Jahren der noch verbleibenden Laufzeit, abzüglich der etwaigen Zahlungen die während der Laufzeit für die tatsächliche Benutzung geleistet wurden.
6.8 Die Parteien nehmen vereinbarungsgemäß zur Kenntnis, dass die während der Laufzeit geleisteten Zahlungen, sofern sie die Mindestverpflichtung oder Monatlichen Abonnements für einen bestimmten Monat bzw. ein bestimmtes Vierteljahr oder Jahr (je nachdem) überschritten haben, auf keine Weise mit anderen vergangenen oder gegenwärtigen Mindestverpflichtungen oder Monatlichen Abonnements oder dem gesamten Fehlbetrag während der Laufzeit verrechnet, oder solchen Beträgen gutgeschrieben werden können.
6.9 Bei Vertragsbeendigung im Sinne von Ziffer 6 sind jegliche Forderungen zu Gunsten PGi unverzüglich fällig und zahlbar, und PGi ist aus jeder weiteren Verpflichtung entlassen, die vertraglichen Dienstleistungen zu erbringen.
6.10 Ziffern 3, 8, 11 und 12 bleiben selbst nach Beendigung eines Vertrags in Kraft.
7 KOSTEN, ZAHLUNG UND FINANZIELLE ASPEKTE
7.1 Die Kosten für die Erbringung der Dienstleistugen werden am Ende jedes Kalendermonats in Rechnung gestellt. Die Bezahlung von Rechnungen ist 30 (dreißig) Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzüge im Sinne von Verrechnungen, Gegenforderungen oder dergleichen fällig, und der Zahlungstermin gilt als wesentliches Vertragserfordernis.
7.2 Für alle überfälligen Abrechnungen sind Zinsen zum gesetzlich gestatteten Höchstsatz im Sinne der Late Payment in Commercial Transactions Regulations 2002 (Verordnungen über Zahlungsverzug bei kommerziellen Transaktionen von 2002) (und zwar 7 % höher als der Basissatz der Europäischen Zentralbank) fällig. PGi behält sich das Recht vor, die direkten Einzugskosten fälliger Beträge, sowie damit verbundene Kosten oder Aufwendungen, wie die Gebühren von Rechtsanwälten und/oder Inkassobüros, von Kunden zu fordern.
7.3 Kunden sind im Falle eines im guten Glauben bestrittenen Rechnungspostens verpflichtet, PGi höchstens 30 Tage nach dem Datum der relevanten Rechnung mit einschlägigen Unterlagen schriftlich in Kenntnis zu setzen, oder es wird davon ausgegangen, dass solche Rechnungsposten für gültig und fällig gehalten, sowie in voller Höhe begleichen werden. Kunden haben weiterhin die Verantwortung, alle unbestrittenen Rechnungsposten bis zum Fälligkeitstermin zu begleichen.
7.4 Alle Tarife verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, die PGi ggf. in Rechnung stellen wird und von Kunden zum anwendbaren Satz, der in dem beigefügten Verzeichnis angeführt ist, zu zahlen ist..
7.5 Normale Grundgebühren. Sofern der Vertrag festlegt, dass die von Kunden zu zahlenden Nutzungsgebühren auf Grundlage der Nutzung bestimmt werden, sind Kunden gemäß den Angaben dieses Vertrags verpflichtet, alle in Zusammenhang mit den Services entstandenen Kosten zu bezahlen
7.6 Mindestverpflichtung. Falls eine Mindestverpflichtung übernommen wurde und diese (je nachdem) in einem gegebenen Monat, Quartal oder Jahr nicht erfüllt wurde, sind Kunden unabhängig von Ziffer 6.6 zur Zahlung des Fehlbetrags verpflichtet, der dem Unterschied zwischen der Mindestverpflichtung nach Abzug der tatsächlichen Nutzung in dem besagten Zeitraum entspricht. Wenn die Mindestverpflichtung auf Minuten basiert, ist der Fehlbetrag aufgrund der Preisfestsetzung im Verhältnis zu der tatsächlichen Nutzung während des besagten Zeitraums zu berechnen.
7.7 Abonnement. Falls ein Abonnement laut Definition in Ziffer 1 bestellt wurde, sind Kunden unbeschadet von Ziffer 6.6 verpflichtet, PGi für übermäßig oder zusätzlich genutzte Dienstleistungen, die in der Kundendienstvereinbarung auf der spezifischen Einstufung des Überschusstarifs angeführt sind, eine Zahlung für die in dem fraglichen Monat tatsächlich insgesamt entstandenen Nutzungs- oder Verbrauchsgebühren zu leisten, falls PGi am Ende eines jeden Monats feststellt, dass die Dienstleistungen von Benutzern in diesem Monat im Überschuss oder zusätzlich zu der Ebene benutzt wurden, die in einer bestimmten Einstufung festgesetzt ist. Voraussetzung ist, dass Kunden das Paket jederzeit hochstufen können, indem Sie PGi schriftlich in Kenntnis setzen, woraufhin Benutzer von einem günstigeren Preis profitieren. Die für Überschussbeträge zahlbaren Gebühren werden monatlich im Rückstand aufgrund der Nutzungsgebühren in Rechnung gestellt.
7.8 PGi behält sich das Recht vor, Kosten und/oder Gebühren für den Zugriff auf die Dienstleistungen oder deren Benutzung jederzeit zu ändern und anzupassen, besonders wenn (u. a.) die Telekommunikations-, Tarif- oder Hardware-Kosten geändert werden. Kunden tragen deshalb die Verantwortung, die PGi Preisliste und Anweisungen vor und während der Benutzung der Dienstleistugen oder Extraservices, wie Document-Sharing und anderen Sonderanwendungen, einzusehen. Neue Kosten und/oder Gebühren werden von dem Zeitpunkt an in Rechnung gestellt, an dem diese von PGi mittel- oder unmittelbar bekannt gegeben werden.
7.9 Internationale Bestimmungen. Benutzer bestätigen und vereinbaren, dass für Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, die außerhalb der Europäischen Union beliefert oder eingesetzt werden, u. U. zusätzliche Bestimmungen und Bedingungen gelten, um einheimischen Anforderungen in Bezug auf Rechnungen und Steuern sowie den Unterschieden zwischen ausländischen und EU-Gesetzen, -Regeln und -Verordnungen („lokalisierte Bestimmungen“) in Zusammenhang mit den Dienstleistungen Rechnung zu tragen, sofern Kunden diese Bestimmungen schriftlich bestätigen. Bei Konflikten zwischen einheimischen Bestimmungen und den Vertragsbestimmungen haben die einheimischen Bestimmungen Vorrang. Ohne das Vorstehende einzuschränken, und um jeden Zweifel zu vermeiden ist zu beachten, dass die Ausstellung lokaler Rechnungen im Rahmen des Vertrags nicht gestattet ist, und auch nicht gestattet sein wird, bis ordnungsgemäß Bevollmächtigte eine einvernehmlich geschlossene Vereinbarung für angeschlossene Unternehmen oder eine schriftliche Abänderung des Vertrags ausstellen, die dann nur insofern Geltung hat, als in der Vereinbarung für angeschlossene Unternehmen, oder in der Abänderung der Vereinbarung, festgesetzt ist. Wenn die Dienstleistungen nach Empfang einheimischer Bestimmungen genutzt werden, so wird davon ausgegangen, dass die anwendbaren internationalen Tarife, Rechnungsbedingungen und die einheimischen Bestimmungen, angenommen worden sind.
8 DATENSCHUTZREGELUNG
8.1 Die Bestimmungen der Datenschutzregelungen gelten für alle Dienstleistungen und Websites, die von PGi auf http://www.pgi.com/at/de/legal-notices/privacy-policy.php/ oder einer der nachfolgenden Webseiten bekannt gegeben sind, und die Bestimmungen dieser Ziffer 8 regeln die Benutzung und Offenlegung der personenbezogenen Daten, die von PGi manuell oder digital verarbeitet werden. Sie gelten nicht für die Informationen, die die Kunden der PGi von Benutzern erheben oder empfangen.
8.2 Sammlung und Nutzung von Informationen. PGi kann auf der Seite die personenbezogenen Daten von Benutzern sammeln, um: (a) die Bereitstellung der Dienstleistungen zu erleichtern; (b) Benutzern gewünschte Informationen zu liefern, damit PGi diesen eine maßgeschneiderte interaktive Erfahrung bieten kann;; (c) Benutzer per E-Mail über Dienstleistungen oder ähnliche Services zu informieren. Dieser Verwendung können Benutzer jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen und (d) PGi bei der Entwicklung neuer Service und Features zu helfen. PGi kann die folgenden Informationen einziehen: persönlich identifizierbare Informationen wie Name, Rechnungs- und Lieferadresse, Telefonnummer, E-Mail-Anschrift oder Kreditkarteninformationen, sowie die Daten der Bankverbindung. Benutzer können darüber entscheiden, ob diese personenbezogenen Daten angeben werden. Wenn diese Informationen aber nicht bekanntgeben werden, besteht die Möglichkeit, dass PGi eine Bestellung nicht bearbeiten, einen Service nicht erfüllen oder einen gewissen Inhalt nicht auf der Benutzer Website anzeigen kann. PGi gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter, es sei denn, ist gesetzlich hierzu verpflichtet (z.B. bei der Anfrage einer Staatsanwaltschaft) oder dazu berechtigt (z.B. im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung).
8.3 Benutzung von Cookies. Benutzer können die Seite völlig anonym browsen, da beim Browsen keine personenbezogenen Daten gesammelt werden. Es gibt jedoch „Cookies“, eine Technologie, mit der Benutzern auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Informationen geliefert werden können. PGi kann Cookies oder andere rechtmäßige Trackingtechnologien heranziehen, um Benutzern einen besseren Service zu bieten. Cookies sind kleine Info-Dateien, die von einer Webseite zur Protokollierung auf die Festplatte eines Benutzers übertragen werden. Cookies können das Web insofern nützlicher gestalten, als sie Informationen über die Bevorzugung in Bezug auf eine bestimmte Seite speichern. Die Benutzung von Cookies ist ein Industriestandard, und sie werden von zahlreichen bedeutenden Webseiten eingesetzt, um ihren Kunden nützliche Vorteile zu bieten. Cookies können den Benutzer nicht persönlich-identifizieren, sondern einzig deren Computer. Die meisten Browser sind anfänglich zur Annahme von Cookes eingestellt. Benutzer können, wenn sie es vorziehen, den Browser so einstellen, dass Cookies verweigert werden. PGi behandelt alle personenbezogenen Daten, die in Cookies enthalten sein können, mit den gleichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen wie die sonst von Benutzern gelieferten, personenbezogenen, Daten.
8.4 Informationsübertragung. Benutzer bestätigen und vereinbaren, dass PGi personenbezogene Daten u. U. über nationale Grenzen hinweg übertragen darf, um sie weltweit bei verbundenen Unternehmen in den USA zu verarbeiten. Die europäischen Datenschutzgesetze beziehen sich auf den Schutz von personenbezogenen Daten, die von der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten übertragen werden. Die U.S. und die E.U. haben einen "Safe Harbour" bzw. Sicheren Hafen vereinbart, um U.S. Organisationen den Empfang personenbezogener Daten aus der E.U. zur Erfüllung von deren Verpflichtungen zu ermöglichen. PGi Tochtergesellschaft American Teleconferencing Services Ltd hat die Anforderungen der Safe Harbour Grundsätze erfüllt und sich ihre Einhaltung vom U. S. Department of Commerce zertifizieren lassen.
8.5 Zugriff auf Personenbezogene Daten. Dateninhaber, die auf eigene von PGi direkt gesammelte, personenbezogene Daten zugreifen wollen, können sich an den Privacy Compliance Officer wenden (Kontakteinzelheiten folgen unten).
E-Mail: privacy@premiereglobal.com
Gebührenfreie Telefonnr.:
FreePhone +(1) 877-771-8283
8.6 Sicherheit. PGi ergreift angemessene und sachdienliche Schutzmaßnahmen um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten in ihrer Obhut nicht missbraucht werden, oder nicht unbefugt auf diese Daten zugegriffen werden kann. Personenbezogene Daten werden auf Plattformen im Besitz der PGi oder ihrer Beauftragten/Unternehmer gespeichert, wobei der Zugriff auf solche Mitarbeiter oder Unternehmer beschränkt ist, die diesen zur Erfüllung legitimer Geschäftsfunktionen in Bezug auf die Dienstleistungen, zur Wartung, zur internen Sicherheit oder für damit verbundene Aufgaben, haben müssen. Ferner werden von PGi Auditprotokolle generiert, in denen der gesamte Zugriff und die Benutzung personenbezogener Daten in PGi Datenbanken festgehalten wird. Jeder Unternehmer, der von PGi engagiert wird, um Dienstleistungen zu verrichten, und dabei auf personenbezogene Daten zugreifen kann, muss einen entsprechenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrag unterzeichnen, der ihn zu umfassendem Datenschutz verpflichtet.
8.7 Webseiten Dritter. Die Seite kann Links zu Webseiten Dritter enthalten. Obwohl PGi sich bemüht, die Links auf solche Seiten zu beschränken, die ihre eigenen hohen Standards und Respekt für die Privatsphäre teilen, ist PGi nicht für den Inhalt oder die datenschutzbezogenen Praktiken der Webseiten von Dritten verantwortlich.
8.8 Bewilligung und Modifizierungen der Datenschutzregelung. PGi stellt durch regelmäßige Überprüfung sicher, dass diese Regelung eingehalten wird. Wenn Benutzer mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, bittet PGi, die Seite nicht zu benutzen. PGi ist berechtigt, die Regelungen zum Datenschutz zu ändern. PGi wird Kunden vorab hierüber informieren und besonders darauf hinweisen, dass die Regelungen wirksam werden, wenn Kunden diesen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe widersprechen.
9 LEISTUNGSVEREINBARUNG
9.1 PGi wird die Dienstleistungen zu 99.9 % aufrecht erhalten (“verbindliche Service‑Verfügbarkeit”). “Verfügbarkeit” oder “verfügbar” bezieht sich definitionsgemäß auf die Zeit, für welche eine Dienstleistung in Betrieb ist, und von Kunden benutzt werden kann. Kalkulation: Die Plattform‑Verfügbarkeit wird je Service monatlich als Prozentsatz ausgerechnet, indem die verfügbaren Plattform‑Stunden des betroffenen Monats durch die gesamte Stundenzahl des betroffenen Monats geteilt werden, wobei in allen Fällen die Plattform‑Ausfallzeit ausgeschlossen wird. Die Plattform‑Ausfallzeit basiert auf den gesamten Ausfallstunden einer Dienstleistung. Sie wird von dem Zeitpunkt, an dem ein PGi Trouble Ticket bzw. Fehlerprotokoll angelegt wird, bis zu dem Zeitpunkt gemessen, an dem der Kunde die Dienstleistungen wieder in Anspruch nehmen kann. Ein Ausfallzustand ist gegeben, wenn der Kunde keine Plattform ‑Verfügbarkeit hat.
9.2 Ausschlüsse. Ausfälle aus folgenden Gründen sind von der Kalkulation der Dienstleistungs-Ausfallzeit auszuschließen: (a) Planmäßige Wartung; (b) Höhere Gewalt, d.h. jede Handlung oder jedes Ereignis, über welche/s PGi keine Kontrolle hat, wie beispielsweise geografische oder klimatische Umstände, Sturm, Feuer, Überschwemmung, Naturgewalten, Aufruhr, Krieg, Streik, Ausfall von Trägern, Regierungshandlungen oder -verfügungen oder alle anderen ähnlichen Akte oder Ereignisse; (c) Fahrlässigkeit, schuldhaftes Verhalten von Kunden oder Dritten, denen der Kunde die Benutzung der Dienstleistungen genehmigt hat; (d) Inkompatibilität oder Ausfall der kundeneigenen Einrichtungen; (e) jeder andere Vorfall, für den die Haftung im Rahmen dieses Vertrags abgelehnt worden ist; (f) Handlungen des Kunden.
9.3 Leistungsqualität. PGi stellt Telefonkonferenz‑Dienstleistungen mit einer Erfolgsrate von 99% zur Verfügung. “Erfolg” bedeutet, dass bei einer Konferenzschaltung keine wesentliche Verschlechterung eintritt. Diese Erfolgsrate wird auf Grund der Anzahl der gemeldeten und dokumentierten Ausfälle bestimmt.
9.4 Kundenbetreuung. Die Kundenbetreuung steht jährlich an 365 Tagen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
9.5 Abhilfe. Falls PGi die Verbindliche Dienstleistungs-Verfügbarkeit für drei aufeinanderfolgende Monate oder in vier aus sechs Monaten verletzt, können Kunden den Vertrag ohne weitere Rücksicht auf die Mindestverpflichtung mit sofortiger Wirkung kündigen.
10 HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNG
10.1 PGi ist verpflichtet, die Dienstleistungen fachgemäß und mit angemessener Sorgfalt zu verrichten, schließt aber – insofern gesetzlich zulässig – alle anderen, ausdrücklichen oder stillschweigenden Bestimmungen, Bedingungen und Gewährleistungen für die Dienstleistungen aus, einschließlich stillschweigender Zusagen der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, ohne darauf beschränkt zu sein.
10.2 Die gesamte Haftung von PGi, angeschlossenener Unternehmen, Lieferanten und Wiederverkäufern anlässlich oder in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienstleistungen, ist ohne Rücksicht darauf, ob sie sich auf Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung, Falschdarstellung oder dergleichen bezieht, auf den Betrag beschränkt, der der Höhe der von Kunden an PGi (wenn überhaupt) gezahlten Gebühren für die Dienstleistungen entspricht, die in dem Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten unmittelbar vor den die Haftung veranlassenden Ereignissen, Handlungen oder Unterlassungen erbracht wurden.
10.3 Keine Partei haftet gegenüber der anderen auf Grund einer Haftungstheorie infolge von leichter Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung, falscher Darstellung, Garantieverletzung oder dergleichen für folgendes: (a) für indirekte, konkrete oder Folgeschäden, für verschärften oder Folgeschadenersatz für den von der anderen Partei erlittenen Schaden, einschließlich Verlust von Gewinn, Gutem Willen, Gelegenheiten zu einem Geschäft oder voraussichtlichen Einsparungen, ohne auf diese beschränkt zu sein; (b) Schäden anlässlich von Datenverlust, eingebüßter Technologie, Verlust von Rechten, oder Kosten zur Beschaffung von Ersatzdienstleistungen oder anderer Einsätze oder Lösungen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Schäden durch die Parteien oder ihre jeweiligen Mitarbeiter oder Beauftragten veranlasst wurden.
10.4 PGi übernimmt keine Haftung für Verzug oder Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen, für die PGi nicht einzustehen hat.
10.5 Zum Schutz des Kundenkontos vor unbefugter Nutzung wirdPGi automatische Sicherheitsvorkehrungen treffen, welche (a) Musik während der Wartezeiten, (b) Passwortwahl nach dem Zufallsprinzip und (c) Nutzungsberichte nach den Konferenzen beinhalten können. Der Kunde nimmt Kenntnis davon, dass PGi dem Kunden jegliche Nutzung seines Kontos in Rechnung stellt. Der Kunde nimmt des weiteren Kenntnis davon, dass PGi keine Verantwortung für irgendwelche Verluste oder Schäden des Kunden infolge unbefugter Nutzung irgendeines Kontos übernimmt, sofern der Kunde die Sicherheitsvorkehrungen deaktiviert hat.
10.6 Vorstehende Haftungseinschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
11 GEHEIMHALTUNG
11.1 Die Empfangspartei hat durch angemessene Bemühungen dafür zu sorgen, dass die, ihr von der Offenlegenden Partei mitgeteilten geschützten Informationen, geheim und vertraulich behandelt werden.
11.2 Die durch Ziffer 11.1 auferlegte Geheimhaltungspflicht entfällt oder ist (je nachdem) nicht länger anwendbar, wenn die fraglichen Informationen:
a) Zur Zeit ihrer Offenlegung durch die Offenlegende Partei bereits Gemeingut sind, später anders als durch Verletzung der Ziffer 11 zum Gemeingut werden, oder danach rechtmäßig von einem Dritten in den Besitz dieser Partei gelangen; oder
b) Wenn sie von Rechts wegen, oder infolge der Verfügung eines zuständigen Gerichts bzw. einer zuständigen Behörde oder Stelle bekannt gegeben werden müssen, unter der Voraussetzung, dass die Offenlegende Partei vor dieser Bekanntgabe von der Empfangspartei über die vorgesehene Offenlegungsweise in Kenntnis gesetzt wird.
12 DATENSCHUTZ
12.1 In dem Fall, dass PGi den Weisungen entsprechend Tätigkeiten anhand von Personenbezogener Daten (laut Definition des deutschen Datenschutzrechts) ausführt, und dass der Benutzer der Daten-Controller (laut Definition des Datenschutzgesetzes) ist, und dass PGi der Datenverarbeiter (laut Definition des deutschen Datenschutzrechts) der gelieferten Personenbezogenen Daten ist, bestätigen Kunden folgendes:
12.1.1 Insofern als Kunden für die Datenverarbeitung (laut Definition des deutschen Datenschutzrechts) seitens PGi haften, übernimmt PGi die folgenden Verpflichtungen: (a) PGi nimmt die Verarbeitung Personenbezogener Daten einzig den schriftlichen Weisungen sowie den Vertragsbestimmungen entsprechend vor; (b) PGi wird die von Kunden gelieferten Personenbezogenen Daten ohne die im Voraus schriftlich erteilte Einwilligung (die nicht unangemessen vorenthalten oder verzögert werden darf) keinem Dritten bekanntgeben (insofern dies zur Erbringung der Dientleistungen nicht grundsätzlich erforderlich ist); (c) PGi wird alle angemessenen technologischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um einen unbefugten Zugriff auf die in Obhut befindlichen Personenbezogenen Daten, eine Bekanntgabe der Abänderung oder der Vernichtung zu verhüten; ferner wird PGi durch angemessene Schritte sicherstellen, dass diese Maßnahmen dem Personal des Kunden bekannt sind und vom Personal des Kunden eingehalten werden.
12.1.2 Im Verhältnis zwischen Kunden und PGi bleiben alle personenbezogenen Daten Kundeneigentum.
12.2 Kunden bestätigen, dass die Audio- und Videokonferenzlösungen von PGi die Möglichkeit bieten, Besprechungen aufzunehmen sowie Informationen zu sammeln und nutzen, mit denen Benutzer und Teilnehmer identifiziert werden können. Kunden bestätigen, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, vor einer Aufnahme von Kommunikationen zuerst die ausdrückliche Genehmigung der Dateninhabers einzuholen, und dass beschränkende Auflagen in Bezug auf die Sammlung, Speicherung und Benutzung von Personenbezogenen Daten gelten.
12.3 Kunden sind verpflichtet, PGi von allen Ansprüchen, Forderungen, Verfahren, Schadenersatzforderungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich Rechtsverfolgungsgebühren in angemessener Höhe, ohne auf diese beschränkt zu sein) freizustellen, denen PGi infolge Ihrer Verletzung von Datenschutzrechten oder der Bestimmungen dieser Ziffer ausgesetzt ist.
13 ALLGEMEINES
13.1 Insofern es von den Vertragsparteien unterlassen wird, ein vertragliches Recht oder gesetzliches Rechtsmittel unverzüglich oder später geltend zu machen, stellt dieses weder einen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel, noch auf andere Rechte oder Rechtsmittel, dar. Eine vollständige oder teilweise Ausübung eines bestimmten vertraglichen, oder gesetzlichen, Rechtes oder Rechtsmittels, verhindert keine weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.
13.2 Eine Abtretung oder Übertragung von vertraglichen Rechten oder Verpflichtungen kann nur stattfinden, nachdem PGi die schriftliche Einwilligung hierzu erteilt hat.
13.3 Ein Vertrag ist für die Nachfolger, Rechtsvertreter und berechtigte Zessionare der Parteien von verbindlicher Wirkung und kommt diesen zugute.
13.4 PGi kann vertragliche Verpflichtungen vollständig oder teilweise von Beauftragten oder Subunternehmern erfüllen lassen.
13.5 Eine unter oder in Zusammenhang mit dem Vertrag erteilte Mitteilung gilt als zugestellt :
a) Wenn die Mitteilung per E-Mail an die Anschriften zugestellt worden ist, die zum Rechnungsdatum in den Kontaktangaben des Kunden angegeben sind;
b) Bei persönlicher Zustellung zu dem Zeitpunkt, an der die Mitteilung an der oben erwähnten Anschrift hinterlassen worden ist;
c) Am nächsten Tag, falls die Mitteilung als Fax verschickt wurde;
d) Bei Zustellung auf dem Postwege, nach 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Posteinlieferung (ausschließlich der Stunden am Sonntag) zur Auslieferung an eine Anschrift im Inland, bzw. innerhalb von sieben Tagen ab dem Zeitpunkt der Posteinlieferung zur Auslieferung an eine Anschrift im Ausland.
13.6 Falls eine Bestimmung dieses Vertrags für ungültig, nichtig oder undurchsetzbar gehalten wird oder nach geltendem Recht ungültig, nichtig oder undurchsetzbar ist, soll diese durch eine gültige, durchsetzbare Bestimmung ersetzt werden, welche dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Hierdurch wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Vertragsbestimmungen aber auf keine Weise beeinträchtigt oder geschwächt.
13.7 PGi kann diese Bestimmungen und Bedingungen nach eigenem Ermessen gelegentlich abändern, wodurch diese abgeänderten Bestimmungen und Bedingungen Geltung haben. Kunden übernehmen die Pflicht und Verantwortung, die PGi Webseite regelmäßig zu überprüfen, um sich rechtzeitig über derartig abgeänderte Bestimmungen und Bedingungen zu informieren. Diese Abänderungen lassen solche Verträge unberührt, die vor dem Abänderungsdatum geschlossen wurden, und jede Abänderung ist durch ein Bezugsdatum zu identifizieren. Kunden bestätigen durch die Benutzung der Dienstleistungen, nachdem die abgeänderten Bestimmungen auf der Webseite veröffentlicht oder Kunden zugestellt wurden, dass diese abgeänderten Bestimmungen und Bedingungen angenommen worden, und Kunden an diese gebunden sind.
13.8 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Irland und ist dementsprechend auszulegen. Die Parteien verpflichten sich, zur Beilegung von Vertragsstreiten, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Republik Irland zu unterwerfen.
14 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN
14.1 GlobalMeet®-Services sind Teil des PGi-Dienstleistungsangebots. Mit der Nutzung der GlobalMeet®-Services stimmt der Kunde den Geschäftsbedingungen von GlobalMeet® und den AGB von PGi zu. Im Falle widersprüchlicher Regelungen haben die GlobalMeet®-Geschäftsbedingungen Vorrang.
14.2 iMeet Der iMeet®-Dienst ist Teil des PGi-Serviceangebots. Durch die Nutzung der iMeet®-Dienste stimmt der Kunde zu, an die iMeet®-Bedingungen sowie an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PGi gebunden zu sein. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen gehen die iMeet®-Bedingungen vor.
Zahlungsbedingungen. Der Kunde zahlt PGi ein monatliches Service-Entgelt pro benannter Benutzer (wie nachstehend definiert). Dieses monatliche Entgelt ist als die „Service-Gebühr“ definiert. Zusätzlich dazu fallen noch weitere Gebühren oder Entgelte für die Nutzung der GlobalMeet/iMeet-Dienste an. Dazu zählen Einrichtungsgebühren, Überziehungskosten, Minutenentgelte oder sonstige Gebühren oder Entgelte, die für die in Anspruch genommenen GlobalMeet-Dienste anfallen. Ohne jegliche Einschränkung gehören dazu auch solche anfallenden Gebühren und Entgelte, auf welche nicht im Rahmen eines gültigen Sonderangebots ausdrücklich verzichtet worden wäre. Service-Gebühren werden im Voraus in Rechnung gestellt. Der Verbrauch wird im Nachhinein verrechnet. Zahlungen werden innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die Rechnungsstellung und die Bezahlung durch den Kunden erfolgen während der Vertragslaufzeit immer jeweils für einen kompletten Abrechnungszeitraum. Zur Klarstellung: Rechnungen, Gutschriften oder Erstattungen für bestimmte Zeiträume eines Monats sind nicht zulässig. Dies gilt ohne Einschränkung auch, wenn der Kunde während eines Rechnungszeitraums die GlobalMeet/iMeet-Dienste nicht in Anspruch genommen hat. Der Kunde erkennt weiterhin an, und akzeptiert, dass sich PGi das Recht vorbehält, die Preisgestaltung für die GlobalMeet/iMeet-Services jederzeit zu ändern, und die GlobalMeet-Dienste und zugehörige Einwahlnummern oder sonstige Zugangsverfahren zu modifizieren oder komplett einzustellen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden behält sich PGi, gemäß dem vorliegenden Vertrag das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen bestehende Gebühren und/oder Entgelte zu ändern und neue oder zusätzliche Entgelte und/oder Gebühren für den Zugang zu, oder die Nutzung von GlobalMeet- Dienstleistungen (einschließlich solcher für Nebenleistungen, neuer oder zusätzlicher Funktionen und/oder „APPS“), einzuführen.
Upgrades. Sofern PGi nach eigenem freiem Ermessen die Zustimmung dazu erteilt hat, und sofern der Kunde alle Upgrade-Voraussetzungen gemäß den Angaben auf dieser Webseite erfüllt, kann der Kunde ein Upgrade seines Abonnements der GlobalMeet/iMeet-Services durchführen. Seitens PGi besteht keinerlei Verpflichtung, Upgrades zu gestatten bzw. zuzulassen. Zur Klarstellung: Sofern PGi die Zustimmung dazu erteilt hat, und sofern der Kunde alle Voraussetzungen erfüllt, ist der Kunde dennoch weiterhin verpflichtet, alle Gebühren und Entgelte, die für die Nutzung der GlobalMeet/iMeet-Dienste im Rahmen eines bestehenden Abonnements anfallen, bis zum Inkrafttreten des Upgrades zu entrichten. Dem Kunden stehen im Zusammenhang mit dem Upgrade keine Gutschriften oder Erstattungen für bestimmte Abrechnungszeiträume zu. Nach dem Wirksamwerden des Upgrades ist der Kunde zur Zahlung der erhöhten Gebühren und Entgelte aufgrund des Upgrades verpflichtet. Ohne darauf beschränkt zu sein, zählen dazu auch alle damit in Zusammenhang stehenden, neue und/oder zusätzliche Gebühren, zu welchen ohne Einschränkung auch Überziehungskosten zu rechnen sind.
und/oder zusätzliche Gebühren, zu welchen ohne Einschränkung auch Überziehungskosten zu rechnen sind.
14.3 WebEx
Falls vertraglich bestimmt ist, dass es sich bei den Dienstleistungen ganz oder teilweise um WebEx Services handelt, verpflichten Kunden sich, die WebEx Servicebestimmungen insofern als verbindlich anzuerkennen, als es sich bei den Dienstleistungen um WebEx Services handelt. Diese Servicebestimmungen befinden sich auf der Webseite http://www.webex.de/de/webex_terms.html . Kunden bestätigen durch die Benutzung dieses Produkts das Einverständnis mit diesen Servicebestimmungen..
Laufzeit und Kündigungsfristen:
Nach dem Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit verlängert sich das WebEx Services Agreement (mit Ausnahme der WebEx Enterprise Edition Services und WebEx 3+12 terms Verträge) stillschweigend um ein 1 (ein) weiteres Jahr (dieses versteht sich als die “verlängerte Laufzeit”; die ursprünglich vereinbarte Laufzeit und die verlängerte Laufzeit ergeben zusammen die neue Gesamtlaufzeit des Vertrages), es sei denn, der Kunde teilt PGi mindestens 60 Tage vor dem Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit, oder 45 Tage vor dem Beginn einer verlängerten Laufzeit, schriftlich die Absicht mit, den Vertrag zu kündigen.
Im Falle von WebEx Enterprise Edition Services verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate (diese 12 Monate verstehen sich als die “verlängerte Laufzeit”; die ursprünglich vereinbarte Laufzeit und die verlängerte Laufzeit ergeben zusammen die neue Gesamtlaufzeit des Vertrages), es sei denn, der Kunde teilt PGi mindestens 60 Tage vor dem Ablauf der Gesamtvertragslaufzeit schriftlich die Absicht mit, den Vertrag zu kündigen.
Im Falle von WebEx 3+12 terms verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten drei (3) Monate automatisch um eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten, danach jeweils um einen (1) weiteren Monat (dieses versteht sich als die “verlängerte Laufzeit”; die ursprünglich vereinbarte Laufzeit und die verlängerte Laufzeit ergeben zusammen die neue Gesamtlaufzeit des Vertrages), es sei denn, der Kunde teilt PGi mindestens 60 Tage vor dem Ablauf der Gesamtvertragslaufzeit schriftlich die Absicht mit, den Vertrag zu kündigen.
14.4 Microsoft Services
Falls vertraglich bestimmt ist, dass es sich bei den Dienstleidungen ganz oder teilweise um Microsoft Services handelt, verpflichten Kunden sich, zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen und Bedingungen auch die Microsoft Servicebestimmungen insofern als verbindlich anzuerkennen, als es sich bei den Services um Microsoft Services handelt. Diese Servicebestimmungen befinden sich auf der Website http://office.microsoft.com/en-us/help/HA101063371033.aspx.. Kunden bestätigen durch die Benutzung des Produkts das Einverständnis mit diesen Servicebestimmungen.
Plan der Nutzungsbedingungen von PGi Audio für Microsoft Lync™ Online
Bereitstellung von Audiokonferenz-Diensten. Der Kunde erkennt an, dass die Audiokonferenzdienste gemäß dieser Vereinbarung von PGi (und nicht von Microsoft oder seinen verbundenen Unternehmen) erbracht werden. Um solche Dienste in Betrieb nehmen zu können, muss der Kunde sich dazu anzumelden oder eine Lync-Online-Lizenz erwerben.
Zugelassene Audiokonferenz-Länder. Kunden, die die Dienste außerhalb der von PGi oder seinen Lieferanten nach eigenem Ermessen zugelassenen Länder („zugelassene Länder“) nutzen wollen, können die Dienste eventuell in ihrem Heimatland oder einem anderen Land, das kein zugelassenes Land ist, nicht nutzen. Die Dienste können für einen Konferenzteilnehmer, der aus einem Land heraus, das kein zugelassenes Land ist, einer Konferenz beitritt, eventuell nur beschränkt oder gar nicht verfügbar sein. PGi ist berechtigt, die Bereitstellung der Dienste ohne Ankündigung auszusetzen oder einzustellen, wenn PGi dies für notwendig erachtet, damit geltende Gesetze eingehalten werden.
Zustimmung. Der Kunde stimmt hiermit der Weitergabe von Kundendaten an Microsoft im Zusammenhang mit den Diensten zu und stimmt dem Empfang und der Nutzung der Kundendaten durch Microsoft im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lync Online durch Microsoft sowie der Erfüllung aller Verpflichtungen von Microsoft im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lync Online zu. Der Kunde erteilt Microsoft hiermit die Erlaubnis zur Nutzung der Kundendaten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lync Online und der Support-Dienste durch Microsoft. Darüber hinaus stimmt der Kunde hiermit der Offenlegung aller Details zu Anrufen des Kunden in Bezug auf Lync Online bei Fragen zur Rechnung und technischen Nutzung durch Microsoft gegenüber PGi zu.
Geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teile von Lync Online rückzuentwickeln, zu modifizieren, zu dekompilieren, zu zerlegen , zu übersetzen, die Komponenten auseinander zu bauen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode abzuleiten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Eigentumsrechtsvermerke (d.h. Urheberrechtsvermerke) zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken oder dafür zu sorgen, dass Teile von Lync Online oder der Software oder der Materialien, die von Microsoft zur Verfügung gestellt werden, den Bedingungen einer Lizenz zu unterwerfen, die in Form der Bedingungen zur Nutzung, Abänderung oder Distribution von Software unter der Lizenz verlangt, dass diese Teile, die Software oder die Materialien oder andere, in Kombination damit vertriebene Software (i) in Quellcodeform offengelegt oder vertrieben werden; (ii) zum Zwecke der Erstellung abgeleiteter Arbeiten lizenziert werden oder (iii) kostenlos weiter vertreibbar sind. Der Kunde hat während der Laufzeit dieser Vereinbarung kein Recht und keine Lizenz zur Nutzung der Warenzeichen oder Handelsnamen, die im Eigentum von Microsoft stehen oder von Microsoft lizenziert werden oder im Zusammenhang mit Microsoft stehen.
Benutzerverhalten. Der Kunde verfügt über alle notwendigen Rechte an allen Daten, Software-Programmen oder Diensten, die er im Zusammenhang mit seinem Zugang zu und seiner Nutzung von Lync Online nutzt. Die entsprechende Nutzung durch den Kunden verstößt nicht gegen geistige Eigentumsrechte oder andere geschützte Rechte Dritter. Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass er keine Inhalte veröffentlichen, posten, hochladen, aufzeichnen oder anderweitig übermitteln wird, die: (i) die Rechte Dritter verletzen oder Microsoft einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden oder einer dritten Partei unterwerfen oder (ii) gegen ein Gesetz, eine Bestimmung, eine Anordnung oder eine Vorschrift verstoßen.
Microsoft als Drittbegünstigter. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Microsoft und die mit Microsoft verbundenen Unternehmen Drittbegünstigte im Rahmen der einschlägigen Klauseln der Vereinbarung sind und über ein direktes Recht auf Vollstreckung der Vereinbarung gegen den Kunden verfügen.
Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass neben den vorstehend beschriebenen „zusätzlichen Bedingungen” alle Bedingungen aus der Vereinbarung für die Nutzung von PGi Audio für Lync Online durch den Kunden gelten und fortgesetzt gelten werden.
14.5 Adobe Services
PGI ist ein Leistungsagent von Adobe Services, und die Bereitstellung der gesamten Adobe Services setzt ausdrücklich voraus, dass Kunden sowohl die Bestimmungen des anwendbaren End User License Agreement (“EULA” bzw. Endnutzer-Lizenzvertrag) auf der Website http://www.adobe.com/products/eulas als auch die anderen Nutzungsbestimmungen der Adobe Services akzeptieren, die in einem dem Vertrag beigefügten Verzeichnis/Angebot über Adobe Services aufgeführt sind. Mangels einer ausdrücklich anders lautenden Vereinbarung in einem schriftlichen Verzeichnis/Angebot über Adobe Services müssen alle Gebühren für die Adobe Services auf jährlicher Basis, durch eine nicht erstattungsfähige Zahlung im Voraus, beglichen werden. Kunden bestätigen ungeachtet der sonstigen Bestimmungen des Vertrages, dass im Fall einer Beendigung aus irgendwelchen Gründen, sowie im Fall einer Beendigung aus gutem Grunde, zu keinen Gutschriften für den Teil eines Monats oder einer Frist bzw. zu keinen Rückerstattungen irgendwelcher Art für Adobe Services (einschließlich im Voraus gezahlter Gebühren, ohne auf diese beschränkt zu sein) berechtigt zu sein, und zu sein werden. Im Falle einer Beendigung aus gutem Grunde sind Kunden nicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe sondern zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes für den Fehlbetrag an PGi verpflichtet, der sich daraus ergibt, dass den Verpflichtungen für Adobe Service nicht für die vollständige Laufzeit dieser Services nachkommen wurde, wobei dieser Fehlbetrag einer angemessenen Schätzung des voraussichtlichen Verlusts von PGi entspricht.
14.6 Streitigkeiten
Insofern als ein Konflikt zwischen den WebEx Servicebestimmungen, den Microsoft Servicebestimmungen oder den EULA-Bestimmungen von Adobe mit den normalen Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags besteht, haben jene Servicebestimmungen den Vorrang, soweit diese anwendbar sind
15 ANMERKUNGEN ÜBER RECHNUNGEN, SERVICES UND GEBÜHREN
15.1 Bei den angeführten gebührenfreien Freephone-Preisen wird mangels anderslautender Angaben von einem Festnetzanschluss ausgegangen. Wir bitten zu beachten, dass zusätzliche Gebühren anfallen können, falls die gebührenfreien Telefonnummern über ein Handy und/oder einen öffentlichen Fernsprecher angewählt werden.
15.2 Die Preise für die Moderatorenwahl sind spezifisch auf die Anwahl des Festnetzes abgestellt, sofern keine anders lautenden Regelungen angegeben sind. Für die Anwahl von Handys werden u. U. zusätzliche Gebühren berechnet.
15.3 PGi geht davon aus, dass ein kennzeichnendes Konferenzgespräch mindestens 3 Teilnehmer hat. Für GlobalMeet® und ReadyConference® Schaltungen, mit weniger als drei Teilnehmern, erhebt PGi eine Mindestgebühr für die Konferenzverbindungen zum lokalen Anschlusstarif in Grossbritannien. Dies trifft nicht auf betreiberbetreute Anrufe zu.
15.4 Offizielle Listentarife können von dem zuständigen Account Manager bezogen werden.
15.5 PGi bietet Rechnungen in verschiedenen Währungen an. Die Währung, in der PGi Rechnungen ausstellt und in der Kunden an PGi zahlen, ist in der Vereinbarung festgelegt. Dies schließt nicht aus, dass sich die Parteien auf eine Rechnungsstellung in der örtlichen Währung einigen. In diesem Fall werden die Wechselkurse zur Umrechnung der in dieser Vereinbarung genannten Gebühren in andere Währungen, nach folgender Methode festgesetzt: PGi benutzt zur Rechnungsstellung die bei Börsenschluss gültigen, und im Wall Street Journal an dem Tag veröffentlichten, Wechselkurse, an dem die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt. Kunden sollten beachten, dass bei Auslandsgeschäften Absatz 7.9 dieser Geschäftsbedingungen Anwendung finden kann. PGi rechnet die Kosten für Gespräche auf Basis der jeweils angefangenen Minute, sowie auf Teilnehmerbasis ab, und rundet den Preis des Anrufs auf den nächsten vollen Cent auf.
15.6 Die Gebühren für Verbindungsaufbau und -trennung gelten für die gesamten ankommenden und abgehenden Abschnitte aller Gespräche.
15.7 PGi stellt pro Minute einen Aufschlag für jede Anrufsminute mit US Freephone-Anschluss aus Alaska, Hawaii oder einem US Territorium, sowie aus der Karibik oder Kanada, in Rechnung.
15.8 Die unten stehende Gebühr wird dem Kunden für jede vollständige, auf Papier ausgedruckte Rechnung mit vollständigen Monatseinzelheiten in Rechnung gestellt, es sei denn der Kunde hat sich für den Erhalt einer Online-Rechnung mit Einzelheiten entscheiden, entsprechend dem Bill Selection Verfahren (sog. „Rechnungs-Auswahl-Verfahren“) von PGi : € 15.00 /£ 12.00 / $22.00 (Preisänderungen vorbehalten).
15.9 Dem Kunden werden Überziehungskosten für genutzte Audio-Minuten berechnet, die eine Mindestvereinbarung überschreiten. Mindestvereinbarungen mit Kunden sind Teil spezifischer von PGi angebotener Preispläne.
15.10 Die Kombination von Audio-Minuten mehrerer Named-User Lizenzen ist nicht gestattet.
15.11 Bei der Nutzung von PremiereCall Event, PremiereCall Auditorium und PremiereCall Auditorium wird dem Kunden für die minutengenau abgerechneten Bestandteile des Dienstes eine Mindestgebühr berechnet. €300/£250/$400(Preisänderungen vorbehalten).
15.12 PGi erhebt eine 3 %ige Serviceabgabe auf alle Vorsteuergebühren
Diese Geschäftsbedingungen wurden zuletzt im April 2012 überarbeitet und unterliegen regelmäßiger Prüfung und Aktualisierung.
EMEA AT (DE) V5.0